Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht sind für alle Fahrzeuge gültig die sich bei winterlichen Verhältnissen auf der Straße bewegen. Die Pflicht beginnt mit den 1. November, bei Winterlicher Verhältnissen (Matsch, Schnee, Eis, Rollsplitt), an und endet mit dem 15. April sofern sich kein Schnee oder sonstiges auf der Straße befindet.

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Reifen und Felgen

Wir bieten Ihnen Sommerreifen, Winterreifen und Felgen von allen Herstellern an. Bei uns wird ein professionelles Reifen-Service für Ihr Fahrzeug durchgeführt.

Mit schlechten Schuhen geht man auch schlecht und nach einigen Jahren werden uns die Gelenke die Rechnung präsentieren.
Genau so ist es auch mit den Autoreifen und Felgen. Sie müssen von guter Qualität sein und ganz einfach passen. Als Verbindung von Fahrzeug und Straße kommt Ihnen ein ganz wesentlicher Anteil am Fahrverhalten des Fahrzeugs zu und die Abstimmung zwischen Fahrwerk und Reifen ist von größter Wichtigkeit. Es ist also wichtig, den richtigen Reifen am richtigen Fahrzeug, zum richtigen Zeitpunkt zu haben und genau dafür können wir sorgen.

Welche Reifen gelten als Winterreifen?

Reifen gelten nur dann als Winterausrüstung, wenn sich auf der Seitenwand eine "Schneeflocke" und die Aufschrift "M&S" befindet. Auf manchen Straßen haben wir im Winter eine Schneeketten Pflicht (auch meist für Allradfahrzeuge). Die passenden Schneeketten für ihr Fahrzeug sind bei uns erhältlich.

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